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Bremer Appell

Die Beteiligten der 68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen.
Am 14. und 15. November 2024 fand die 68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen statt. Daraus ist der "Bremer Appell" hervorgegangen.

© Der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Bremen

Am 14. und 15. November 2024 fand die 68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen statt. Die Treffen der Beauftragten dienen dem Gedankenaustausch und der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen. Die Beauftragten setzen sich für eine Politik ein, die an den Grund- und Menschenrechten sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet ist.


30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz in Bremen stand das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen, das vor 30 Jahren ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Der Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


Anlässlich dieses Jahrestags haben die an der Konferenz beteiligten Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst. Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert. Nach wie vor bestehen für Menschen mit Behinderungen viele Sonderstrukturen. Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise oft auf Förderschulen und arbeiten später in Werkstätten für behinderte Menschen. Bestehende Ausgrenzungen werden damit fortgesetzt.


Bremer Appell: Die Vorgaben der Verfassung für die Transformation in eine inklusive Gesellschaft beachten!

Aus der Konferenz ist der Bremer Appell mit sechs Forderungen hervorgegangen:


1. Inklusion als politischer Handlungsschwerpunkt
2. Lücken im Antidiskriminierungsrecht schließen
3. Stärkung der Rechtsdurchsetzung
4. Abbau der Strukturen systemischer Benachteiligung
5. Umwandlung von besonderen Wohnangeboten
6. Weiterentwicklung der bundesweiten psychiatrischen Versorgung


Den Bremer Appell und die Forderungen können Sie auf der Internetseite vom Bremer Landesbehindertenbeauftragten nachlesen: Bremer Appell