Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung

Die gynäkologische Versorgung für Frauen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen im Land Bremen soll besser werden. Neue Studie zeigt Handlungsfelder auf.
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In den Jahren 2023 und 2024 wurde durch die Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten und den Landesbehindertenbeauftragten die Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung in Bremen durchgeführt. Die Studie war durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz beauftragt und konnte mit Unterstützung des Amts für Versorgung und Integration Bremen realisiert werden. Die Studie finden Sie auf dieser Seite: Studie zur barrierefreien gynäkologischen Versorgung in Bremen
In der Studie geht es um:
- die Erfahrungen, Kritik und Handlungsempfehlungen der Frauen* mit Mobilitätsbehinderungen,
- die Erfahrungen, Kritik und Handlungsempfehlungen der Gynäkolog*innen und der Fachkräfte der Eingliederungshilfe.
Im Ergebnis zeigen sich viele Barrieren für Frauen* mit Mobilitätsbehinderungen. In der Studie wurden daraus elf Handlungsfelder entwickelt. Dazu gehören beispielsweise:
- Barrieren beim Zugang zu den Praxen beseitigen: Auf dem Weg zu gynäkologischen Praxen begegnen Frauen mit Mobilitätsbehinderungen vielfältige Barrieren wie beispielsweise Treppenstufen ohne Handläufe sowie dem Fehlen von behindertengerechten Parkplätzen und Aufzügen, beziehungsweise finden sie Aufzüge vor, die für Rollstühle zu eng sind.
- Ausstattung in den Praxen verbessern: Hier werden beispielsweise höhenverstellbare Untersuchungsstühle sowie barrierefreie Sanitätsanlagen benötigt, die in den Praxen aber nicht immer vorhanden sind. Einen Personenlifter, der den Transfer auf den Behandlungsstuhl erleichtert, gibt es laut der Erhebung im Land Bremen sogar nur am Klinikum Bremen-Mitte.
- Zuverlässige Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen: Hier fehlt es an Transparenz und Zuverlässigkeit der Informationen. Nur wenige Praxen machen überhaupt Angaben zur Barrierefreiheit. Da es keine bindenden einheitlichen Kriterien für Praxen gibt, weichen zudem die Einschätzungen der Praxen von denen der Patientinnen ab oder die Angaben sind unvollständig. So ist ein Aufzug für Rollstuhlfahrerinnen beispielsweise nur dann barrierefreie, wenn auf dem Weg zu diesem keine Stufen überwunden werden müssen.
- Vergütung für die Behandlung dem Zeitaufwand anpassen: Nach Angaben der befragten Gynäkologinnen und Gynäkologen erfordert die Behandlung von Frauen mit Mobilitätsbehinderungen einen zeitlichen Mehraufwand, der drei bis vier Mal so hoch ist. Dieser wird nicht vergütet, was die Suche nach einer geeigneten Praxis erschweren kann.
- Angebot der barrierefreien gynäkologischen Sprechstunde am Klinikum Bremen-Mitte sichern: Nur hier gibt es im Land Bremen beispielsweise die Möglichkeit Frauen mit Hilfe eines Personenlifters Zugang zum Behandlungsstuhl zu ermöglichen. Allerdings muss die Sprechstunde hinsichtlich der Anbindung an eine andere medizinische Einrichtung und der Bezahlung der Gynäkologinnen und Gynäkologen neu aufgestellt werden, um ihren Bestand zu sichern und eine gute Versorgung zu ermöglichen. Aktuell findet die Sprechstunde alle drei Wochen mittwochs statt, in Bremerhaven gibt es kein vergleichsbares Angebot. Mehr Infos: Barrierefreie gynäkologische Praxis.