3,2 Millionen Euro zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
© Pressereferat, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Schwerbehinderte haben es auf dem Arbeitsmarkt weiterhin schwer. Sie brauchen daher bestmögliche Unterstützung, um ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben verwirklichen zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung werden verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für die Integration Schwerbehinderter in Ausbildung und Arbeit geschaffen. Entscheidend ist aber die Bereitschaft von Arbeitgebern, den betroffenen Menschen reelle Chancen zu geben, ihr Potenzial zu zeigen und zu entwickeln.
Das Programm soll dazu beitragen, das Einstellungsverhalten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern positiv zu beeinflussen. Vorbehalte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen einzustellen und zu beschäftigen, sollen abgebaut werden.
Die schwerbehinderten Menschen sollen Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gewinnen, etwaige Leistungsdefizite abbauen, Berufserfahrung erwerben und ihre Vermittlungsaussichten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
Was ist das Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung?
Das Arbeitsmarktprogramm Inklusive Ausbildung sieht Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Dabei entfällt die zuletzt gewährte Prämie an Arbeitgeber. Die Lohnkostenzuschüsse betragen bei einem Förderzeitraum von 6 Monaten bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgeltes, bei einem Förderzeitraum von zwischen 7 und 12 Monaten bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgeltes sowie jeweils eine Pauschale von 20 Prozent des Arbeitsentgeltes für den Anteil des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Förderung auch für Ausbildungsplätze
Für Ausbildungsplätze erfolgt die Förderung in Form monatlicher Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung. Die Förderung darf die Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb bzw. die ausbildende Dienststelle tatsächlich trägt, nicht übersteigen und soll sich an den Umständen des Einzelfalls orientieren. Hier ist eine Förderung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten mit einer Höhe von maximal 500 Euro monatlich möglich.
Das Gesamtfördervolumen über die Laufzeit von 4 Jahren beträgt 3,2 Millionen Euro. Das Arbeitsmarktprogramm wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes finanziert.
Die Anträge sind bei der Arbeitsagentur bzw. den Jobcentern zu stellen.